Artikel von 18.2.2025
Seit dem 21. Januar 2025 ist die digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung offiziell in den Regelbetrieb übergegangen. Diese erleichtert die Planung der Altersvorsorge künftig erheblich. Denn wer frühzeitig Bescheid weiß, kann besser vorsorgen. Mit diesem kostenfreien und freiwilligen Service können Bürgerinnen und Bürger nun jederzeit online ihre gesamte Altersvorsorge einsehen – inklusive gesetzlicher, betrieblicher (bAV) und privater (pAV) Vorsorgeansprüche.
Mehr Transparenz für die eigene Rente
Die Plattform rentenuebersicht.de ermöglicht einen klaren Überblick über alle Anwartschaften. Die Daten sind in drei Kategorien unterteilt:
Dabei werden garantierte sowie prognostizierte Werte unterschieden – sowohl für bereits erreichte als auch für künftig mögliche Rentenansprüche. Die Daten lassen sich sogar in eine Excel-Datei exportieren.
Voraussetzungen für die Nutzung
Um sich anzumelden, benötigt man eine Steuer-Identifikationsnummer sowie einen elektronischen Personalausweis mit Onlinefunktion.
Ohne die Steuer-Identifikationsnummer ist eine Zuordnung der Rentenansprüche nicht möglich. Zudem kann es bis zu fünf Tage dauern, bis aktuelle Daten in der Übersicht erscheinen – eine Echtzeitanzeige gibt es noch nicht.
Welche Rentenansprüche sind nicht enthalten?
Nicht alle Vorsorgearten werden in der Rentenübersicht dargestellt. Dazu gehören:
Wir beraten Sie individuell bei der optimalen Altersvorsorge
Die neue digitale Übersicht ist ein wichtiger Schritt zur Transparenz und gibt einen groben Überblick. Die individuelle Beratung ersetzt sie aber nicht, da etwa Faktoren wie Inflation, realistische Wertentwicklungen sowie Steuern und Sozialabgaben hier nicht automatisch berücksichtigt werden.
Wir weisen Sie auf alle wichtigen Details zur Vorsorgeberechnung hin und beraten Sie ausführlich je nach Ihrem persönlichen und individuellen Vorsorgebedarf.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin bei uns!
Ihr
Dr. Walter Kuny