Artikel von 18.2.2025

Pflegeversicherung in Deutschland: Sind Sie gut abgesichert?

Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt zu einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Wie funktioniert die Pflegeversicherung, welche Leistungen gibt es und wie kann man sich zusätzlich absichern?

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, die alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch absichert. Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand körperlicher, geistiger und psychischer Einschränkungen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Man unterscheidet nach verschiedenen Pflegegraden, von 1=geringe Beeinträchtigung bis 6 = schwerste Beeinträchtigung. Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche finanzielle Unterstützung für häusliche oder stationäre Pflege:

  • Pflegegeld ambulant: bis zu 990 € pro Monat
  • Sachleistungen (Pflegedienst): bis zu 2.299 € pro Monat
  • Stationäre Pflege: 2.096 € pro Monat + Zuschlag

Zusätzlich gibt es einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € für Pflegegrad 1-5.

Die Versorgungslücke: Wer zahlt den Eigenanteil?

Die tatsächlichen Pflegekosten liegen oft zwischen 3.000 und 5.000 € pro Monat. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil davon übernimmt, bleibt eine erhebliche Versorgungslücke. Der Eigenanteil kann für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige eine große finanzielle Belastung sein.

Private Pflegezusatzversicherung – sinnvoll oder nicht?

Eine frühzeitige Absicherung kann helfen, finanzielle Belastungen für sich und Angehörige zu vermeiden. Um Versorgungslücken zu schließen, gibt es verschiedene private Pflegezusatzversicherungen:

  • Pflegetagegeldversicherung: Feste Auszahlung pro Tag unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
  • Pflegekostenversicherung: Erstattung der Restkosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen.
  • Pflegerentenversicherung: Monatliche Rentenzahlung unabhängig von den Pflegekosten.

Wer zahlt für pflegebedürftige Eltern?

Laut § 1601 BGB sind Kinder grundsätzlich verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen. Seit 2020 gilt jedoch das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder sind demnach erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € unterhaltspflichtig. Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre können vom Staat zurückgefordert werden.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige Absicherung, reicht jedoch oft nicht aus. Wer frühzeitig vorsorgt, kann finanzielle Belastungen für sich und seine Angehörigen vermeiden. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, Versorgungslücken zu schließen und eine bessere Pflegequalität sicherzustellen.

Haben Sie sich schon mit Ihrer Pflegevorsorge beschäftigt? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und vorzubeugen!

Ihr

Dr. Walter Kuny